# Beschwerde bei der Bundesnetzagentur: So meldest du Spam

> Beschwerden über Rufnummernmissbrauch und unerlaubte Werbeanrufe reichst du online über die Formulare der Bundesnetzagentur ein, für jede Fallart gibt es ein eigenes. Nötig sind Datum, Uhrzeit, die angezeigte Nummer und eine genaue Schilderung, bei Werbung auch Firma und Produkt. Die Behörde kann Nummern abschalten, Rechnungen verbieten und bei Werbeanrufen Bußgelder bis 300.000 Euro verhängen.

- URL: https://nummernindex.de/sperren-und-melden/bundesnetzagentur-beschwerde/
- Sprache: de
- Aktualisiert: 2026-10-19
- Herausgeber: Nummernindex (OnlineBuilders LLC, https://onlinebuilders.biz)

85.158 Beschwerden über Rufnummernmissbrauch hat die Bundesnetzagentur 2025 erhalten, dazu 39.842 schriftliche Beschwerden über unerlaubte Telefonwerbung. Das klingt nach Massenbetrieb, in dem die einzelne Meldung untergeht. Das Gegenteil ist der Fall: Die Behörde betont, dass sie für ihre Ermittlungen auf genau diese Hinweise angewiesen ist. Entscheidend ist, dass die Beschwerde im richtigen Formular landet und die nötigen Angaben enthält.

## Wofür die Bundesnetzagentur zuständig ist

Die Behörde kümmert sich um zwei große Bereiche: Missbrauch von Rufnummern nach dem Telekommunikationsgesetz und unerlaubte Telefonwerbung nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Für viele andere Telefon-Ärgernisse ist sie nicht die richtige Stelle.

**Wohin mit welchem Problem?**

| | Zuständig | Hinweis |
|---|---|---|
| Ping-Anruf, Lockanruf | Bundesnetzagentur | nur mit angezeigter Nummer |
| Gefälschte Anrufernummer | Bundesnetzagentur, bei Betrug auch Polizei | sofort melden, Daten werden gelöscht |
| Werbeanruf ohne Einwilligung | Bundesnetzagentur | nur wenn ein Gespräch zustande kam |
| SMS- und Messenger-Spam | Bundesnetzagentur | häufigster Beschwerdegrund |
| Unklare Drittanbieter-Abbuchung | Mobilfunkanbieter und Bundesnetzagentur | Rechnung binnen acht Wochen beanstanden |
| Schockanruf, Erpressung, Drohung | Polizei | 110 oder Anzeige |
| Streit über Vertrag oder Rechnung | Schlichtungsstelle Telekommunikation | Antrag nach § 68 TKG |

Quelle: Bundesnetzagentur, Ärger mit Rufnummern; § 68 TKG

Unter dem Dach „Ärger mit Rufnummern“ führt die Behörde eigene Formulare für Ping-Anrufe, Rufnummernmanipulation, belästigende Anrufversuche, Bandansagen, SMS-Spam, Drittanbieter, fehlende Preistransparenz, teure Warteschleifen, Router-Hacking, Pop-up-Fehlermeldungen und vorgetäuschte Ortsnähe. Für Werbeanrufe gibt es ein separates Formular. Die Übersicht findest du auf der Seite [Ärger mit Rufnummern](https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/Aerger/start.html).

Nimm das Formular, das am besten passt. Die Behörde schreibt selbst, dass sie beim ersten Kontakt die richtigen Informationen braucht, um schnell handeln zu können.

## Welche Angaben deine Beschwerde braucht

Die Formulare fragen die Details ab. Trotzdem lohnt es sich, die Angaben vorher zusammenzutragen, gerade wenn mehrere Anrufe zusammenkommen.

**Vor der Beschwerde bereitlegen**

- [ ] Deine Rufnummer und dein Telefonanbieter
- [ ] Datum und Uhrzeit jedes Anrufs
- [ ] Die im Display angezeigte Nummer, am besten als Screenshot
- [ ] Ob du zurückgerufen hast und was dabei passiert ist
- [ ] Bei Werbung: Name der Firma, beworbenes Produkt, Gesprächsverlauf
- [ ] Ob und wann du jemals eingewilligt hast
- [ ] Rechnungen, E-Mails, Vertragsunterlagen, falls vorhanden

Bei Werbeanrufen sind zwei Punkte entscheidend. Erstens muss ein Gespräch zustande gekommen sein. Ein bloßer Anrufversuch in der Anrufliste ist laut Bundesnetzagentur kein Verstoß gegen das Verbot unerlaubter Telefonwerbung. Zweitens muss für konkrete Produkte oder Dienstleistungen geworben worden sein, ohne dass du vorher eingewilligt hast. Häufig geht es um Strom- und Gasverträge, Versicherungen, Zeitschriften-Abos oder Gewinnspiele.

Bei gefälschten Nummern zählt Tempo. Verbindungsdaten werden bei den Anbietern laut Behörde in der Regel nach sieben Tagen gelöscht. Danach lässt sich nicht mehr klären, woher ein Anruf kam. Nutze für diese Fälle ausschließlich das spezielle Formular für Rufnummernmanipulation.

## So reichst du die Beschwerde ein

Der schnellste Weg sind die Online-Formulare. Die Behörde selbst nennt das als den Weg, auf dem die Daten sie am schnellsten erreichen. Alternativ geht es schriftlich an die Bundesnetzagentur, Nördeltstraße 5, 59872 Meschede. Bei Drittanbieter-Fällen schreibst du das Stichwort „Drittanbieter“ dazu.

Schildere den Ablauf möglichst konkret, in eigenen Worten, in zeitlicher Reihenfolge. Ein Beispiel für eine gute Schilderung bei einem Werbeanruf: Wer hat sich wie gemeldet, welches Produkt wurde angeboten, hast du nach der Herkunft deiner Nummer gefragt, und was wurde geantwortet? Füge Unterlagen bei, die dir das Unternehmen danach geschickt hat. Solche Schreiben verraten oft, wer hinter dem Anruf steckt.

Bei Werbeanrufen lohnt außerdem ein zweiter Schritt. Widerrufe eine eventuell erteilte Einwilligung ausdrücklich, am besten schriftlich oder per E-Mail an das Unternehmen. Eine Einwilligung kannst du laut Behörde jederzeit formlos und ohne Begründung zurückziehen, und das Unternehmen muss sich sofort daran halten.

### Mustertext für den Widerruf einer Werbeeinwilligung

Eine kurze E-Mail an das Unternehmen genügt. Bewahre sie zusammen mit der Beschwerde auf:

> „Ich widerrufe hiermit jede Einwilligung in Werbung per Telefon, die ich Ihnen oder Partnern Ihres Unternehmens erteilt haben könnte. Ich untersage Ihnen weitere Werbeanrufe an meine Rufnummer 0… . Bitte teilen Sie mir mit, wann und wie Sie meine angebliche Einwilligung erhalten haben.“

Die letzte Frage hat einen Grund. Seit Oktober 2021 muss jedes werbende Unternehmen die Einwilligung dokumentieren und fünf Jahre lang aufbewahren. Kann es keine Einwilligung vorlegen, spricht viel für einen Verstoß, und genau das interessiert die Bundesnetzagentur.

### Werbeanruf mit unterdrückter Nummer

Wer zu Werbezwecken anruft, darf seine Nummer nicht unterdrücken. Das steht in § 15 Abs. 2 TDDDG. Der Anrufer muss sicherstellen, dass dir die ihm zugeteilte Nummer übermittelt wird. Ein Verstoß ist eine eigene Ordnungswidrigkeit, die die Bundesnetzagentur mit bis zu 300.000 Euro ahnden kann. Ein Werbeanruf mit „Unbekannt“ im Display ist also gleich doppelt unzulässig, wenn du nie eingewilligt hast. Melde ihn trotzdem mit Zeitpunkt, Firmenname und Gesprächsinhalt. Hier kann der Inhalt des Gesprächs reichen, um den Verursacher zu finden.

## Was die Bundesnetzagentur mit deiner Beschwerde macht

Die Behörde prüft, ob ein Verstoß vorliegt, und kann dann mehrere Werkzeuge einsetzen. Bei Rufnummernmissbrauch sind das unter anderem Abmahnungen bei leichten Verstößen, die Abschaltung von Rufnummern, ein Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot, ein Portierungsverbot und Zwangsgelder. In geeigneten Fällen ordnet sie an, dass bereits gezahlte Entgelte erstattet werden. Ihre Maßnahmen sind in der Regel sofort vollziehbar, gelten also auch dann, wenn der Betroffene Widerspruch einlegt.

Die Zahlen zeigen, dass das nicht nur Theorie ist:

**Maßnahmen der Bundesnetzagentur gegen Rufnummernmissbrauch**

| Posten | Wert |
|---|---|
| Abgeschaltete Rufnummern 2024 | rund 6.500 |
| Abgeschaltete Rufnummern 2025 | rund 6.200 |
| Rechnungsverbote 2024 | rund 1.100 |
| Rechnungsverbote 2025 | mehr als 2.000 |

Quelle: Bundesnetzagentur, Pressemitteilungen vom 15.01.2025 und 09.02.2026

Bei unerlaubter Telefonwerbung kann die Behörde Bußgelder bis 300.000 Euro verhängen (§ 20 UWG). Unternehmen müssen Werbeeinwilligungen seit Oktober 2021 dokumentieren und fünf Jahre aufbewahren (§ 7a UWG). 2025 bearbeitete die Behörde 13 große Bußgeldverfahren und verhängte Bußgelder von insgesamt über 1,099 Millionen Euro. Zum ersten Mal sanktionierte sie dabei auch fehlende Dokumentation von Einwilligungen.

## Wo die Beschwerde an Grenzen stößt

Drei Grenzen solltest du kennen, damit du nicht enttäuscht wirst.

Ohne angezeigte Nummer ermittelt die Behörde weder wegen Ping-Anrufen noch wegen Rufnummernmanipulation oder belästigender Anrufversuche. Seit Dezember 2022 kommen mehr Anrufe ohne Nummer an, weil Anrufe aus dem Ausland keine deutschen Nummern mehr zeigen dürfen. Für diese Fälle hilft eher, anonyme Anrufe abzuweisen, siehe [Nummer blockieren](https://nummernindex.de/sperren-und-melden/nummer-blockieren/).

Für belästigende Anrufversuche ohne Gespräch sieht das Gesetz keine Bußgelder vor. Die Behörde kann dann aber Nummern abschalten. Von belästigendem Verhalten geht sie in der Regel aus bei Anrufen an Werktagen vor 8 oder nach 20 Uhr, bei Werbung auch sonntags und an Feiertagen, oder bei mehr als drei Anrufen am Tag.

Bei Anrufen mit Auslandsbezug sind die Möglichkeiten begrenzt. Ausländische Nummern unterliegen nicht der deutschen Nummernverwaltung, und Täter im Ausland sind schwer zu verfolgen. Mehr dazu in den Beiträgen zu [Ping-Anrufen](https://nummernindex.de/spam-und-betrug/ping-anrufe/) und [Call-ID-Spoofing](https://nummernindex.de/spam-und-betrug/call-id-spoofing/).

Für Unternehmen, die selbst telefonisch werben, ist die Pflicht zur Dokumentation von Einwilligungen keine Formalie mehr. Wer Einwilligungen sauber in seinen Systemen erfasst und Widerrufe sofort umsetzt, vermeidet genau die Verfahren, die die Behörde 2025 erstmals geführt hat. Beim Aufbau solcher Prozesse in der eigenen Software hilft ein Partner für [Softwareentwicklung](https://onlinebuilders.biz/solutions/software-development).

Wenn dich heute ein Werbeanruf erreicht hat, notier dir sofort den Zeitpunkt sowie Firma und Produkt und reich die Beschwerde noch am selben Tag ein. Um einzuschätzen, ob eine angezeigte Nummer überhaupt echt sein kann, hilft unser [Werkzeug zur Nummer-Einordnung](https://nummernindex.de/nummer-pruefen/).

## Häufige Fragen

### Kostet eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur etwas?

Nein. Die Beschwerde über die Online-Formulare oder per Post ist kostenlos. Du brauchst auch keinen Anwalt.

### Bekomme ich mein Geld zurück, wenn ich mich beschwere?

Nicht automatisch. Die Behörde kann in geeigneten Fällen die Erstattung bereits gezahlter Entgelte anordnen oder Rechnungen verbieten. Dein Geld forderst du aber parallel selbst beim Anbieter zurück, indem du die Rechnung beanstandest.

### Lohnt sich eine Beschwerde über einen einzelnen Anruf?

Ja. Die Behörde ist laut eigener Aussage auf Hinweise angewiesen, und viele einzelne Meldungen ergeben erst das Bild, das für eine Abschaltung oder ein Bußgeld nötig ist.

### Kann ich anonyme Anrufe melden?

Nur eingeschränkt. Bei Ping-Anrufen, Rufnummernmanipulation und belästigenden Anrufversuchen ohne angezeigte Nummer ermittelt die Behörde nicht, weil es keinen Ansatzpunkt gibt. Bei Werbeanrufen und Bandansagen kann der Gesprächsinhalt reichen.

Foto: Eckhard Henkel, CC BY-SA 3.0 de (https://commons.wikimedia.org/wiki/File:2014-06-12_Tulpenfeld_4,_Bonn_IMG_5567.jpg)