# Sperren & Melden – Nummernindex

> Nummern blockieren, Drittanbietersperre, Beschwerde bei der Bundesnetzagentur.

- [Drittanbietersperre: Was sie sperrt, wie du sie einrichtest](https://nummernindex.de/sperren-und-melden/drittanbietersperre/): Die Drittanbietersperre verhindert, dass fremde Firmen Leistungen über deine Handyrechnung abbuchen, etwa Abos, App-Käufe oder Parktickets. Nach § 61 Abs. 2 TKG muss dein Mobilfunkanbieter sie auf Wunsch kostenlos einrichten. Du beauftragst sie per Hotline, App oder Kundenportal. Bereits gebuchte Posten beanstandest du innerhalb von acht Wochen beim Anbieter.
- [Nummer blockieren: iPhone, Android und Festnetz im Überblick](https://nummernindex.de/sperren-und-melden/nummer-blockieren/): Auf dem iPhone blockierst du eine Nummer über die Telefon-App beim Kontakt oder Anruf, unbekannte Nummern filterst du unter Einstellungen, Apps, Telefon. In der Google Telefon-App tippst du in der Anrufliste auf den Anruf und dann auf Blockieren/Spam melden. Am Festnetz sperrst du Nummern im Router, im Telefon oder beim Anbieter.
- [Beschwerde bei der Bundesnetzagentur: So meldest du Spam](https://nummernindex.de/sperren-und-melden/bundesnetzagentur-beschwerde/): Beschwerden über Rufnummernmissbrauch und unerlaubte Werbeanrufe reichst du online über die Formulare der Bundesnetzagentur ein, für jede Fallart gibt es ein eigenes. Nötig sind Datum, Uhrzeit, die angezeigte Nummer und eine genaue Schilderung, bei Werbung auch Firma und Produkt. Die Behörde kann Nummern abschalten, Rechnungen verbieten und bei Werbeanrufen Bußgelder bis 300.000 Euro verhängen.
- [Fangschaltung: Anonyme Anrufer ermitteln lassen](https://nummernindex.de/sperren-und-melden/fangschaltung-anonyme-anrufe/): Eine Fangschaltung beantragst du schriftlich bei deinem Telefonanbieter, wenn du bedrohende oder belästigende Anrufe bekommst. Nach § 14 TDDDG muss er dir dann mitteilen, von welchen Anschlüssen künftige Anrufe kommen, auch bei unterdrückter Nummer. Sie wirkt nur für Anrufe nach dem Antrag und ist laut Bundesnetzagentur kostenpflichtig. Bei Straftaten gehört zusätzlich eine Anzeige zur Polizei.

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