Drittanbietersperre: Was sie sperrt, wie du sie einrichtest
Kurz gesagt
Die Drittanbietersperre verhindert, dass fremde Firmen Leistungen über deine Handyrechnung abbuchen, etwa Abos, App-Käufe oder Parktickets. Nach § 61 Abs. 2 TKG muss dein Mobilfunkanbieter sie auf Wunsch kostenlos einrichten. Du beauftragst sie per Hotline, App oder Kundenportal. Bereits gebuchte Posten beanstandest du innerhalb von acht Wochen beim Anbieter.
Ein Posten auf der Handyrechnung, den niemand im Haushalt erklären kann: Für genau solche Fälle hat die Bundesnetzagentur einen eigenen Beschwerdeweg mit dem Stichwort Drittanbieter eingerichtet. Die Abrechnung läuft über die Mobilfunknummer, oft nach einem einzigen Fehlklick in einer App oder auf einer Werbeseite. Die Drittanbietersperre macht genau diesen Weg dicht.
Was Drittanbieter auf der Handyrechnung sind
Drittanbieter sind Firmen, die nicht dein Mobilfunkanbieter sind, ihre Leistungen aber über deine Mobilfunkrechnung abrechnen. Die Bundesnetzagentur nennt als Beispiele kostenpflichtige Angebote in App Stores, ÖPNV-Tickets, Parktickets, E-Books, Musik- und Streamingangebote sowie Kleinspenden und Abonnements.
Technisch funktioniert das über deine Rufnummer. Jede SIM-Karte hat eine eindeutige Nummer, und beim mobilen Bezahlen wird der Kauf darüber deinem Anschluss zugeordnet. Zwischen Drittanbieter und Mobilfunkunternehmen stehen meist sogenannte Aggregatoren als technische Dienstleister.
Das Prinzip ist bequem und für manche Dienste sinnvoll, etwa ein Parkticket per SMS. Das Problem sind Abos, die man nicht bewusst abschließt. Deshalb hat die Bundesnetzagentur Regeln erlassen und das Gesetz einen Anspruch auf Sperrung geschaffen.
Was die Sperre blockiert und was nicht
| Kriterium | Gesperrt | Hinweis |
|---|---|---|
| Abos über die Handyrechnung | Hauptzweck der Sperre | |
| App-Store-Käufe per Handyrechnung | andere Zahlungsarten gehen weiter | |
| Handyparken, ÖPNV-Tickets per Handyrechnung | ggf. per App mit Karte bezahlen | |
| Spenden per SMS | gilt als Drittanbieterleistung | |
| Anrufe auf 0900 oder 0137 | dafür gibt es die Sperre nach § 61 Abs. 1 | |
| Rückrufe ins Ausland | eigene Sperre beim Anbieter erfragen |
Quelle: § 61 TKG; Bundesnetzagentur, Drittanbieter und Abo-Fallen
Wichtig ist der Unterschied zu einer anderen Sperre. § 61 TKG kennt zwei Ansprüche. Absatz 1 erlaubt dir, bestimmte Rufnummernbereiche wie 0900 oder Kurzwahldienste kostenlos sperren zu lassen. Absatz 2 regelt die Drittanbietersperre: Dein Anbieter muss die Identifizierung deines Mobilfunkanschlusses für Leistungen sperren, die neben der eigentlichen Verbindung abgerechnet werden. Beides ist unentgeltlich, aber es sind zwei verschiedene Aufträge. Wer sich umfassend schützen will, beauftragt beide. Mehr zu teuren Nummern steht im Überblick zu Sonderrufnummern.
So richtest du die Drittanbietersperre ein
Die Sperre musst du selbst beauftragen. Das Gesetz gibt dir einen Anspruch darauf, sobald du sie verlangst, aber es schreibt nicht vor, dass sie ab Werk eingeschaltet ist, also musst du für jede Rufnummer, die du schützen willst, selbst tätig werden. Die gängigen Wege sind die Kundenhotline, die App des Anbieters, das Kundenportal im Browser oder ein Shop.
Formuliere den Auftrag eindeutig. Eine kurze Nachricht reicht, etwa so:
„Hiermit beauftrage ich Sie, für meine Rufnummer 0171 … eine vollständige Sperre für Drittanbieterleistungen nach § 61 Abs. 2 TKG einzurichten. Bitte bestätigen Sie mir die Einrichtung schriftlich.“
Lass dir die Einrichtung bestätigen. Heb das auf. Hast du mehrere SIM-Karten im Vertrag, etwa für Kinder oder ein Tablet, gilt der Auftrag für jede Rufnummer einzeln.
Ob du alles sperrst oder nur Teile, ist eine Abwägung. Laut Bundesnetzagentur bieten viele Anbieter an, einzelne Dienste oder Anbieter, teils auch ganze Kategorien zu sperren. Meine Einschätzung: Für Kinderhandys und für alle, die nie per Handyrechnung bezahlen, ist die Vollsperre die richtige Wahl. Wer Handyparken nutzt, findet meist eine App mit anderer Zahlungsart.
Kinderhandys, Tablets und Datenkarten
Besonders wichtig ist die Sperre bei SIM-Karten, die Kinder nutzen. Ein Spiel mit Werbebannern, ein Video mit eingeblendetem Angebot, ein versehentliches Tippen: Mehr braucht es bei Abo-Fallen oft nicht. Denk auch an Tablets oder Smartwatches mit eigener SIM-Karte. Auch sie haben eine Rufnummer, über die abgerechnet werden kann, selbst wenn niemand damit telefoniert.
Der Anspruch aus § 61 Abs. 2 TKG bezieht sich ausdrücklich auf Mobilfunkanschlüsse. Am Festnetz sind teure Sonderrufnummern das naheliegende Risiko. Dagegen hilft die Sperre nach Absatz 1.
Später doch per Handyrechnung zahlen?
Wenn du die Sperre irgendwann aufheben willst, etwa für einen bestimmten Dienst, geht das über denselben Weg. Das Gesetz sagt zur Freischaltung bei der Drittanbietersperre nichts ausdrücklich, bei gesperrten Rufnummernbereichen darf sie kosten. Frag deinen Anbieter also vorher, ob eine teilweise Freigabe möglich ist und ob dafür etwas berechnet wird. Oft ist es einfacher, für den einen Dienst eine andere Zahlungsart zu wählen und die Sperre zu lassen.
Welche Regeln ohne Sperre gelten
Auch ohne Sperre bist du nicht schutzlos. Die Bundesnetzagentur hat 2019 mit der Verfügung 108/2019 festgelegt, dass Drittanbieterleistungen seit spätestens 1. Februar 2020 nur abgerechnet werden dürfen, wenn eine von zwei Bedingungen erfüllt ist.
Entweder es gab einen Redirect: Vor der Abrechnung wirst du auf eine Seite deines Mobilfunkanbieters umgeleitet und bestätigst den Kauf dort ausdrücklich. Auf dieser Seite sind Werbung und Ablenkungen verboten, und sie darf nicht so tun, als sei das Angebot kostenlos. Oder dein Anbieter nutzt das Kombinationsmodell. Dazu gehören neben dem Redirect eine Registrierung mit Login und eine Geld-zurück-Garantie.
Diese Sicherheitsgarantie greift laut Behörde bei unbemerkten und ungewollten Einzelkäufen und bei Abos, bei denen der Redirect nachweislich nicht funktioniert hat. Ausgenommen sind Käufe über einen „Trusted-Partner-Login“, bei dem du dich mit Benutzername und einem zweiten Faktor anmeldest. Die Mobilfunkanbieter müssen eine Liste ihrer Trusted Partner auf ihrer Website veröffentlichen.
Du hast schon einen unklaren Posten: so holst du das Geld zurück
- PrüfenRechnung lesen, im Haushalt fragen, ob jemand den Anbieter kennt.
- BeanstandenPosten begründet beim Mobilfunkanbieter reklamieren, binnen acht Wochen (§ 67 TKG).
- WidersprechenEinwendungen auch direkt dem Drittanbieter mitteilen, Abo vorsorglich kündigen.
- Zahlung steuernLastschrift zurückholen und gekürzt neu überweisen oder direkt gekürzt zahlen.
- Sperren und meldenDrittanbietersperre einrichten, Beschwerde an die Bundesnetzagentur.
Die Rechnung muss dir dabei helfen. Nach § 62 TKG muss sie bei Drittanbieterposten Name und ladungsfähige Anschrift des Drittanbieters enthalten, dazu eine Ortsnetz- oder kostenlose Servicenummer und einen Hinweis auf eine Website mit E-Mail-Adresse. Fehlen diese Angaben, ist das selbst schon ein Grund zur Beanstandung.
Der Mobilfunkanbieter kann prüfen, ob ein Garantiefall vorliegt. Parallel solltest du der Bundesnetzagentur den Drittanbieter melden. Sie kann Einzelfälle aufgreifen und zum Beispiel Rechnungslegungsverbote erlassen. Wie die Beschwerde allgemein funktioniert, steht im Beitrag zur Beschwerde bei der Bundesnetzagentur.
Ein Hinweis zur Zahlung: Wenn du den Gesamtbetrag an deinen Mobilfunkanbieter zahlst, bist du laut § 62 TKG auch gegenüber dem Drittanbieter frei. Wer den strittigen Betrag nicht zahlen will, muss die Rechnung also gezielt kürzen und das dem Anbieter mitteilen.
Wie sich Abo-Fallen vermeiden lassen
Die Bundesnetzagentur rät, Hinweis-Pop-ups nicht ungelesen zu bestätigen und unklare Links nicht ungeprüft anzuklicken. Das ist richtig, aber im Alltag passiert ein Fehlklick schnell, besonders bei Kindern. Die Sperre ist deshalb der verlässlichere Schutz. Die Behörde warnt zudem in einem eigenen Bereich vor gefälschten Pop-up-Fehlermeldungen beim Surfen, die zum Anruf bei angeblichen Hotlines verleiten sollen.
Zum Gesamtpaket gehört auch, unerwünschte Anrufer loszuwerden. Wie das geht, erklärt der Beitrag Nummer blockieren. Und wer Ping-Anrufe aus dem Ausland bekommt, sollte den Beitrag zu Ping-Anrufen lesen, denn gegen teure Rückrufe hilft die Drittanbietersperre nicht.
Wer selbst digitale Dienste verkauft und über Zahlungswege nachdenkt, sollte Abrechnungen transparent gestalten und Kündigungen leicht machen. Ein Studio für SaaS-Entwicklung kann Abrechnung und Kündigung von Anfang an sauber in ein Produkt einbauen.
Öffne am besten noch heute die App deines Mobilfunkanbieters oder ruf die Hotline an und beauftrage die Drittanbietersperre, für jede Rufnummer in deinem Vertrag.
Rufnummer einordnen: Erkennt anhand der Vorwahl, ob eine Nummer aus dem Festnetz, Mobilfunk, einem Sonderrufnummernbereich oder dem Ausland kommt, und was ein Rückruf ungefähr kostet.
Häufige Fragen
Kostet die Drittanbietersperre etwas?
Nein. § 61 Abs. 2 TKG verpflichtet Mobilfunkanbieter, die Sperre auf Verlangen unentgeltlich einzurichten. Nur für die Sperre von Rufnummernbereichen sagt das Gesetz ausdrücklich, dass eine spätere Freischaltung kosten darf. Frag im Zweifel vorher nach.
Funktionieren App-Store-Käufe noch mit Drittanbietersperre?
Nur, wenn du sie nicht über die Handyrechnung bezahlst. Die Bundesnetzagentur zählt kostenpflichtige Angebote in App Stores ausdrücklich zu den Drittanbieterleistungen. Mit Kreditkarte, PayPal oder Guthabenkarte funktioniert der Kauf weiter.
Ich habe eine unbekannte Abbuchung auf der Handyrechnung. Was nun?
Beanstande den Posten begründet bei deinem Mobilfunkanbieter und beim Drittanbieter, kündige vorsorglich ein mögliches Abo und richte die Sperre ein. Bei Lastschrift kannst du den Betrag zurückholen und die Rechnung gekürzt neu bezahlen.
Kann ich nur bestimmte Drittanbieter sperren?
Viele Mobilfunkanbieter bieten laut Bundesnetzagentur an, einzelne Dienste, Anbieter oder Kategorien zu sperren. Ob und wie, hängt von deinem Anbieter ab.